Kündigung krankheitsbedingte

Um einem der häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht gleich entgegenzuteten: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis auch während der Krankheit kündigen. Die schriftliche Kündigungserklärung muss dem Arbeitnehmer nur zugegangen sein und der Arbeitgeber muss eine rechtlich stichhaltige Begründung liefern können, wenn der Arbeitnehmer dagegen klagt.