Gleichbehandlung

Kündigung wegen Entzugs einer „betrieblichen Fahrerlaubnis“

In vielen Unternehmen wird aus Gründen der Betriebssicherheit, der Qualitätssicherung und der Lohnstaffelung die Verantwortung für Betriebsteile oder die Betätigung von Maschinen mit einer entsprechenden betrieblichen Fortbildung verknüpft. Das steht dann auch so im Arbeitsvertrag. Die Leistung wird daran gemessen. Es liegt nahe, dieses Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer die Qualitätsanforderungen seiner Fortbildung und des Betriebes objektiv nicht mehr erfüllt. Dieses ist nicht ohne weiteres möglich, meint das BundesarbeitsgerichtWeiterlesen

Ansprüche wegen „Mobbing“

Publiziert am unter ,

Erstmals hat sich das Bundesarbeitsgericht mit Schadensersatzansprüchen wegen sogenannten „mobbings“ befasst. Der 8. Senat des Gerichts hat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und den Rechtsstreit wieder an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil beide Instanzen in ungerechtfertigter Weise einen Schadensersatzanspruch wegen „mobbings“ verneint hatten. Zutreffend wird „mobbing“ eigentlich von den Arbeitsrechtlern sehr vorsichtig, besser: eher skeptisch, behandelt.Weiterlesen