Schlagwort: Abfindung

Abfindungen und Arbeitslosengeld II

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Abfindungen werden auf das Arbeitslosengeld I i.d.R. nicht angerechnet. Im Streit war jedoch, ob die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich titulierte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Forderung von dem Arbeitgeber erst durch Zwangsvollstreckung zu einer Zeit erfüllt wird, in welcher der frühere Arbeitnehmer schon Grundsicherung (SGB II) bezieht.Weiterlesen

Anfechtung eines Abfindungsvergleichs

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Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener Abfindungsvergleich kann nicht angefochten werden, weil der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss den Besitz von Geschäftsunterlagen verschwiegen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Firmenunterlagen nach dem Arbeitsvertrag bei Ausscheiden nur „auf Verlangen“ zurückzugeben sind und der Arbeitgeber es nicht verlangt hat.Weiterlesen

Kein doppeltes Spiel bei betriebsbedingten Abfindungen

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Bei betriebsbedingten Kündigungen kann der Arbeitgeber seine Rechtsunsicherheit von Vornherein vermeiden, wenn er dem Arbeitnehmer zugleich eine Abfindung zusagt, falls er nicht innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhebt. Die gesetzliche Höhe der Abfindung muss dabei eingehalten werden. Ungeklärt war die Befürchtung, ob der Abfindungsanspruch wieder auflebt, wenn der Arbeitnehmer „pokert“ und vorsichtshalber eine Kündigungsschutzklage erhebt, die aber wieder zurücknimmt, sobald er merkt, dass der Arbeitgeber auch in der Lage wäre, die Kündigung prozessual ohne Abfindungszahlung durchzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt ein solches Optionsrecht der Arbeitnehmer verneint.Weiterlesen