Schlagwort: Änderungskündigung

Erst Änderungskündigung, dann Beendigungskündigung

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Eine wichtige Veränderung bei betriebsbedingten Kündigungen ist durch zwei Senatsentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2005 eingetreten. Sofern der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers entfallen ist, er aber auf einem anderen freien Arbeitsplatz zu geänderten – möglicherweise schlechteren – Arbeitsbedingungen weiter beschäftigt werden kann, darf der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres das bisherige Arbeitsverhältnis kündigen.Weiterlesen

Aufgepasst: Fristen bei Änderungskündigungen

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Grundsätzliche Dinge in einem Arbeitsvertrag kann man nicht einfach durch eine Anweisung oder auf Zuruf ändern. In diesen Fällen ist eine Änderungskündigung notwendig. Das Arbeitsverhältnis muss als Ganzes gekündigt und ein neuer Arbeitsvertrag mit neuen Arbeitsvertragsbedingungen angeboten werden. Es handelt sich bei Änderungskündigungen also immer um eine Beendigungskündigung mit dem Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter neuen Bedingungen.Weiterlesen