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Arbeitszeitrichtlinie gescheitert

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Die Arbeitsminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Sitzung des Beschäftigungsrates am 7. November 2006 nicht auf eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie verständigen können. Die Richtlinie enthält Mindeststandards für die Arbeitszeitgestaltung, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Mit einer Änderung sollten unter anderem Probleme gelöst werden, die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Bereitschaftsdienst entstanden sind.

Trotz großer Anstrengungen der Ratspräsidentschaft konnte in der entscheidenden Frage des sogenannten Opt-out (Verlängerung der Arbeitszeit über die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus mit Zustimmung des Arbeitsnehmers) kein Einvernehmen erzielt werden.Weiterlesen

Dienstleistungsrichtlinie endgültig verabschiedet

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Das Europäische Parlament hat jetzt die Dienstleistungsrichtlinie in Zweiter und letzter Lesung endgültig verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, bürokratische Hindernisse zu beseitigen, den Handel mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu erleichtern und somit den Binnenmarkt für Dienstleistungen zu vollenden. Innerhalb von drei Jahren müssen die Mitgliedstaaten nun die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Das positive Votum des EP war möglich geworden, da der Ministerrat sich in seinem Text sehr eng an den Beschluss des EP aus Erster Lesung angelehnt und dessen Änderungen weitgehend übernommen hat, etwa hinsichtlich des umstrittenen Herkunftslandsprinzips. Die Abgeordneten sahen daher keine Notwendigkeit, den Ratstext substanziell zu ändern. Die drei heute vorgenommen technischen Änderungen wurden sowohl vom Ministerrat als auch der EU-Kommission akzeptiert.Weiterlesen