Gleichbehandlung

Gleichbehandlung bei freiwilligen Sonderzahlungen

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Ist ein Arbeitgeber weder vertraglich noch aufgrund von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zu Sonderzahlungen verpflichtet, kann er frei entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er seinen Arbeitnehmern eine zusätzliche Leistung gewährt. Allerdings ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 5.08.2009 klargestellt.Weiterlesen