Betriebsratsfragen

Leiharbeitnehmer zählen mit

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Nicht nur die Vertragsarbeitnehmer sind entscheidend. Immer mehr wird bei der Ermittlung von Schwellenwerten auf die Zahl der funktionalen Arbeitsplätze abgestellt. So auch bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Mitbestimmungsgesetz.Weiterlesen

PC auch für Betriebsrat

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Arbeitgeber müssen dem Betriebsrat regelmäßig einen PC nebst Zubehör für die Betriebsratsarbeit zur Verfügung stellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie im Umgang mit dem Betriebsrat ebenfalls teilweise EDV nutzen, wobei nicht erforderlich ist, dass dabei auch jedem einzelnen Betriebsleiter ein PC zur Verfügung steht. Eine handschriftliche Abfassung des Schriftverkehrs oder die Nutzung einer elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband ist dem Betriebsrat nicht zumutbar, meint das LAG Schl.-Holst. in seiner Entscheidung vom 27.1.2010.Weiterlesen