Neufassung der EU-Leiharbeitsrichtlinie

In der EU gibt es 8 Millionen Leiharbeitnehmer – Tendenz steigend. Das EU-Parlament hat am 22.10.2008 in zweiter Lesung eine neue Richtlinie zur Leiharbeit genehmigt.

Die Richtlinie fusst auf einem „Gemeinsamen Standpunkt“ der EU-Arbeitsministerien nach jahrelangem zähem Ringen um einen Kompromiss. Folgende Schwerpunkte berücksichtigt die Neufassung:

  • Gleichbehandlung ab dem ersten Beschäftigungstag von Leiharbeitnehmern und regulär beschäftigten Arbeitnehmern hinsichtlich Entgelt, Mutterschaftsurlaub und Urlaub;
  • Möglichkeit der Abweichung von dieser Regelung auf der Basis von Tarifverträgen und Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern auf nationaler Ebene;
  • Unterrichtung von Leiharbeitnehmern über Möglichkeiten zur Festanstellung im entleihenden Unternehmen;
  • gleicher Zugang zu gemeinsamen Einrichtungen/Diensten (Kantine, Kinderbetreuungseinrichtungen, Verkehrsdienste);
  • die Mitgliedstaaten müssen Leiharbeitnehmern zwischen ihren Einsätzen einen besseren Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen und Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglichen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen;
  • die Mitgliedstaaten verhängen Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften durch Leiharbeitunternehmen und Unternehmen.

Die deutsche Bundesregierung hält ihren Anpassungsbedarf für „überschaubar“, weil ein wesentlicher Teil der Bestrebungen der EU-Arbeitsminister bereits 2004 in nationales Recht umgesetzt worden sei.

Von der Möglichkeit der Abweichung vom Gleichbehandlungsgebot durch Tarifverträge wird nach einer Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in großem Umfang Gebrauch gemacht. Leiharbeitnehmer verdienten im Jahr 2004 im Durchschnitt zwei bis drei Euro weniger als ihre regulär beschäftigten Arbeitnehmer, was in der Tendenz der Richtlinie widerspricht.  Insbesondere die Entgelte in den unteren Lohngruppen sind nach dieser Untersuchung teilweise nicht existenzsichernd. So sehe etwa der Tarifvertrag zwischen dem christlichen Gewerkschaftsbund und der Mittelständischen Vereinigung der Zeitarbeitsfirmen für Ostdeutschland einen Einstiegsstundenlohn von 5,60 Euro vor, was ein Monatseinkommen von 850 Euro bedeute.

Ähnliche Beiträge

Neuregelungen ab 01.07.2009

Publiziert am unter , , ,

Seit dem  1.7.2009 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Es geht um das sog. „Meister-BAföG“, die Renten, das Arbeitslosengeld II, das „Kurzarbeitergeld plus“ und die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Schliesslich gelten nunmehr nochmals verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“). Weiterlesen

Fiktive Nettolohnvereinbarung bei illegaler Beschäftigung

Publiziert am unter ,

Immer wieder Streit gerät die Frage, wie die Lohnsteuer und die  Sozialversicherungsabgaben zu berechnen sind, wenn Scheinselbstständigkeit vergütet wird, welche dem Grunde nach ein Arbeitsverhältnis ist, für das Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben zu zahlen wären. Unterschiedlich gesehen wird es insbesondere, was genau eine“ illegale Beschäftigung“ eigentlich ist. Gilt es schon als illegal, wenn wegen sogenannter  Subunternehmerrechnungen nur keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsabgaben entrichtet worden sind? Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit dieser Frage beschäftigt, aber im Urteil die Revision an das Bundessozialgericht zugelassen. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht also noch aus.Weiterlesen