Umschichtung der Lohnnebenkosten

Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 01.01.2009 dauerhaft von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent abzusenken. Ausserdem wird der Beitragssatz befristet bis zum 30.06.2010 auf 2,8 Prozent reduziert.

Insgesamt steigen die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tragenden Lohnzusatzkosten wegen der Anhebung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung allerdings wieder an, nämlich von 39,16 Prozent auf 39,25 Prozent.

Die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung schien möglich geworden, weil die Zahl der Arbeitslosen in den letzten drei Jahren um rund 1,6 Millionen zurückgegangen ist. Die Bundesagentur für Arbeit konnte hohe Rücklagen bilden, weil es weniger Arbeitslose und gleichzeitig mehr Erwerbstätige gibt. Diese Rücklagen sollen teilweise wieder an die Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgezahlt werden.

Im Jahr 2006 betrug der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung noch 6,5 Prozent und wird daher mit Wirkung zum 01.01.2009 mehr als halbiert. Gleichzeitig konnten die Lohnzusatzkosten insgesamt in den vergangenen drei Jahren um rund zwei Prozentpunkte abgesenkt werden.

Die aktuelle Beitragssenkung hat allerdings keine Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge als Ganze zur Folge. Mit Wirkung zum 01.01.2009 wird der von Arbeitgeber und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte zu tragende Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent angehoben. Für Arbeitnehmer kommt außerdem seit Juli 2005 der nur von ihnen zu tragende Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent hinzu.

Ähnliche Beiträge

ELENA vor dem Aus?

Publiziert am unter ,

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die verfassungsrechtlichen Zweifel an das im Jahr 2010 eingeführte Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Weiterlesen