Grüne wollen ELENA nicht

Dem Bundestag liegt eine Beschlussvorlage der Fraktion der Grünen vor. Die ELENA- Meldepflichten sollen abgeschafft und die bisherigen Daten gelöscht werden.

Selbst der Koalitionsausschuss der schwarz-gelben Regierungskoalition hatte am 18. November 2010 festgelegt, dass der Beginn der Datenabrufe durch Behörden gesetzlich von 2012 auf 2014 verschoben werden soll. Zur Zeit kommen die Arbeitgeber aber ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach. Bereits im Oktober 2010 lagen bei der zentralen Sammelstelle die Daten von über 30 Millionen Beschäftigten mit insgesamt 283 Millionen Datensätzen vor; das entspricht 83 % der möglichen einsendenden Stellen. Andererseits sind gegen das ELENA-Verfahren Klagen beim BVerfG anhängig und es gibt eine massive Gegenpublizität sowohl von Datenschützern als auch von Unternehmerseite und  Gewerkschaften. Nicht undenkbar ist, dass die augenblickliche Datenerhebung ins Leere gehen wird.

Nach Ansicht der Grünen muss die zeitweilige vorsorgliche Aussetzung des ELENA-Verfahrens konsequenterweise auch zu einer Aufhebung der Meldepflichten der Arbeitgeber führen.

Die sofortige Pflicht zur Löschung der Datenbestände ergibt sich nach Ansicht der Fraktion der Grünen aus zwei Gründen:

  • Es fehlt für die weitere Vorhaltung der eingemeldeten Daten an einer tragfähigen Rechtsgrundlage
  • Es besteht gegenwärtig und offenbar auf unbestimmte Zeit weiter die andauernde Unmöglichkeit der zentralen Sammelstelle, dem verfassungsrechtlich verbürgten Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen.

Letztlich ist die Fraktion der Grünen wegen der Zukunft von ELENA allgemein skeptisch. Nach allen bislang vorliegenden Bewertungen der voraussichtlichen Kosten bestehen erhebliche Zweifel, ob das mit ELENA zu Beginn angestrebte Ziel von Kostenersparnissen bei Behörden sowie Arbeitgebern noch erreicht werden kann, ohne grundlegende Veränderungen des Verfahrens vorzunehmen. Zudem scheinen in der Fachöffentlichkeit die Datenschutzargumente zu überwiegen.

Ähnliche Beiträge

Sozialversicherungsfreiheit und Entgeltumwandlung

Publiziert am unter ,

Am 08.11.2007 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet und der Bundesrat hat am 30.11.2007 zugestimmt. Neben der entsprechenden Steuerfreiheit bei der Entgeltumwandlung soll nun mit der unbefristeten Sozialversicherungsfreiheit eine dauerhafte Grundlage für die betriebliche Altersversorgung geschaffen werden.Weiterlesen

Elektronischer Entgeltnachweis (ELENA)

Publiziert am unter , ,

Derzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt dies ab dem 01.01.2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein formalisiertes elektronisches Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber müssen  die Entgeltdaten in elektronischer Form melden.Weiterlesen

Lohnwucher

Publiziert am unter ,

Wann beginnt Lohnwucher? Wann ist das Verhältnis von Arbeitsleistung zum Lohn so missbräuchlich, dass der Lohn an objektive Verhältnisse angepasst und nachgezahlt werden muss? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht im Unterschied zu den Vorinstanzen anders beurteilt.Weiterlesen