Neuregelungen ab 01.07.2009

Seit dem  1.7.2009 sind einige Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Es geht um das sog. „Meister-BAföG“, die Renten, das Arbeitslosengeld II, das „Kurzarbeitergeld plus“ und die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung. Schliesslich gelten nunmehr nochmals verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“).

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

„Meister-BAföG“: Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ausbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sind Verbesserungen beim „Meister-BAföG“ beschlossen worden. Künftig können auch Altenpflegekräfte und Erzieher(innen) gefördert werden. Ebenso sind die Leistungen für eine Aufstiegsfortbildung duirch die Veränderung der Berechnungsfaktoren angehoben worden. Maßgeblich für die Höhe der Leistungen sind Familienstand, Kinderzahl und das Einkommen.

Renten-Erhöhung: Die gesetzlichen Renten steigen zum 1.7.2009 um 2,41 Prozent (im Westen) bzw. 3,38 Prozent (im Osten).

Höheres Arbeitslosengeld II: Der Eckregelsatz für das Arbeitslosengeld II, für die Sozialhilfe sowie für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigt zum 1.7.2009 von 351 auf 359 Euro.

„Kurzarbeitergeld plus“: Arbeitgeber bekommen nunmehr auf Antrag ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Sozialversicherungsbeträge erstattet. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Unternehmen oder in einzelnen Unternehmensteilen durchgeführt wurde. Berücksichtigt werden Zeiträume ab dem 1.1.2009. Bei Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen ist zudem keine neue Anzeige bei der BA mehr erforderlich; die Bezugsfrist läuft vielmehr ohne Unterbrechung für den gesamten Bewilligungszeitraum weiter.

„Flexi II“: Seit dem 1.7.2009 gelten nochmals verbesserte Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen. Eine Übertragung von Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund wird möglich. Hierdurch wird zum einen die Portabilität von Wertguthaben verbessert. Zum anderen müssen Wertguthaben in diesen Fällen nicht mehr bei Verlust des Arbeitsplatzes o.Ä. aufgelöst werden.

Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge: Die paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden zum 1.7.2009 um 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Der Beitragssatz liegt für Arbeitnehmer nunmehr bei 14,9 Prozent.

Ähnliche Beiträge

Aufhebungsvertrag und Sperrfrist beim Arbeitslosengeld

Publiziert am unter ,

Eine sehr wesentliche Rechtsprechungsänderung hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 12.7.2006 vorgenommen. Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schliessen, war es immer kritisch, ob die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmer nicht mit einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für die Dauer von drei Monaten bestrafte.Weiterlesen