AlG-II-Empfänger dürfen mehr hinzuverdienen

Zum 1.7.2011 sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger etwas erweitert worden.

Bei einem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 und 1.000 Euro werden statt zehn jetzt 20 Prozent als Freibetrag nicht angerechnet. Im Übrigen bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach Einkommen bis 100 Euro komplett anrechnungsfrei sind und bei Einkünften über 1.000 Euro (bis zur Höhe von 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro für Haushalte mit Kindern) ein Freibetrag i.H.v. zehn Prozent der Einkünfte besteht.

Unser Kommentar:

Ein wirklicher Anreiz sind die Freibeträge nicht, dass der Arbeitslose eigenes Arbeitseinkommen erwirbt. Die Freibeträge werden vermehrt genau auf sie zugeschnittene  prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen oder Schwarzarbeit.  Der bürokratische Aufwand für Berechnung und Kontrolle kostet den Jobcentern möglicherweise mehr als sich an Anrechnungsgewinnen ergibt.

Ähnliche Beiträge

Zulagen bei Teilzeitarbeit

Publiziert am unter , ,

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Sogar die Tarifvertragsparteien müssen bei der Regelung der Vergütung dieses gesetzliche Verbot der Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beachten. Ein Problem stellt sich, wenn Zulagen erst durch die Belastung oder die Erfüllung einer bestimmten Arbeitszeit ausgelöst werden.Weiterlesen