Lohnsteuer für Kantinenessen

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 21.12.2017 die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2018 bekannt gemacht.

Weniges im Arbeitsverhältnis ist steuerlich umsonst. Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Er richtet sich nach der „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV)“.

Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2018 sind am 07. Dezember 2017 (BGBL. I 2017, 3906) mit einer frischen Änderungsverordnung festgesetzt worden. Danach beträgt der Wert der Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2018 gewährt werden,

• für ein Mittag- oder Abendessen 3,32 €,
• für ein Frühstück 1,73 €.

BMF-Schreiben v. 21.12.2017 – IV C 5 – S 2334/08/10005-10
Quelle BMF online

Ähnliche Beiträge

Mindestlöhne

Publiziert am unter , ,

Seit dem 24.04.2009 gilt das erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Danach können – bei einer Tarifbindung von über 50 Prozent – in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne für allgemein verbindlich erklärt werden. Das neue Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) ist am 28.04.2009 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll allgemein  die Einführung von Mindestlöhnen in Branchen mit einer Tarifbindung von unter 50 Prozent erleichtern.Weiterlesen

Makaber

Publiziert am unter ,

Das Zahngold in der Asche Verstorbener ist herrenlos. Einer Aneignung des Betreibers des Krematoriums stehen aber vorrangige Rechte Dritter entgegen. Nehmen Arbeitnehmer das Zahngold an sich, kann der Krematoriumsbetreiber Herausgabe  verlangen. Bei verschuldeter Unmöglichkeit derWeiterlesen