ELENA wird eingestellt

Die Kritik aus der Praxis war erdrückend. Der Schaden ist gross.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Die Kritik des Verfahrens aus der Praxis sowohl der Arbeitgeber als auch seitens der Gewerkschaften und der Datenschützer war erdrückend. Es sind zahlreiche Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig, über die bald entschieden werden soll. Vor allem die Datenschutzargumente stehen zur verfassungsrechtlichen Überprüfung an. Das kann für den Gesetzgeber schief gehen. Die Bundesregierung schiebt die Schuld der Wirtschaft in die Schuhe: Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hänge aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.

Die Bundesregierung will dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Der Schaden ist gross. Was wird mit den vergeblich aufgewendeten Kosten in den Betrieben für die notwendige EDV-Einpflege, Schulungen etc.? Es ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, sagt sie, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.

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