Osteuropäische Arbeitnehmer

Nur wenige kommen. Ihr Anteil beträgt 0,8%.

Für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen aus dem Jahr 2004 gilt seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Auf Basis der Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine erste Einschätzung darüber möglich, wie sich die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 31. Mai 2011 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren zwar kontinuierlich zugenommen. Von April auf Mai hat ihre Beschäftigung sogar um 33.000 auf 259.000 zugenommen. Stellt man in Rechnung, dass ein gewisser Anstieg von April auf Mai jahreszeitlich üblich ist, ergibt sich für Mai ein Zuwachs von 24.000 Beschäftigten, welcher der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit zugerechnet werden kann. Der Anteil der Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedsstaaten an allen Beschäftigten belief sich damit im Mai aber nur auf 0,8 Prozent.

„Nach wie vor hält sich der Zustrom osteuropäischer Arbeitskräfte in Grenzen. Die neuesten Daten bestätigen das Interesse, in den traditionellen Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe oder in der verarbeitenden Industrie eine Beschäftigung zu finden. Sie stellen keine nennenswerte Konkurrenz für heimische Arbeitslose dar“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker.

Der Gesamtanstieg von 24.000 entfällt vor allem auf die Land- und Forstwirtschaft (+8.100), das Baugewerbe (+2.700), das Verarbeitende Gewerbe (+2.200) und die Arbeitnehmerüberlassung (+2.100).

Der Anstieg in der Land- und Forstwirtschaft wird vor allem von geringfügiger Beschäftigung getragen. Das gilt aber auch allgemein: Ende Mai 2011 waren von den Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten 186.000 sozialversicherungspflichtig und 73.000, immerhin 28%, ausschließlich geringfügig beschäftigt. Aufgrund der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur um um 15.000 und die geringfügige Beschäftigung nur um 9.000 gestiegen.

Quelle: BAfA Presse Info 042 vom 27.07.2011

 

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