Jahr: 2008

Kündigung und Altersdiskriminierung

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Das Diskriminierungsverbot wegen Alters im allgemeinen Gleichbehandlungsrecht findet  prinzipiell auch im Rahmen des Kündigungsschutzes Anwendung. Eine Kündigung, die ein Diskriminierungsverbot verletzt, kann daher sozialwidrig und damit unwirksam sein. Der Berücksichtigung des Lebensalters im Rahmen der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen steht das allgemeine Verbot der Altersdiskriminierung aber nicht entgegen. Die Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer ist nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsrecht nicht zu beanstanden.Weiterlesen

Rechengrössen in der Sozialversicherung 2009

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Das Bundeskabinett hat am 15.10.2008 die Verordnung über die Rechengrössen in den Sozialversicherungen für 2009 beschlossen. Diese neue Verordnung passt die in der Sozialversicherung maßgeblichen Rechengrößen an, etwa die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung an die Lohn- und Einkommensentwicklung.Weiterlesen

Umschichtung der Lohnnebenkosten

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Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 01.01.2009 dauerhaft von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent abzusenken. Ausserdem wird der Beitragssatz befristet bis zum 30.06.2010 auf 2,8 Prozent reduziert.Weiterlesen