Jahr: 2007

Aufgepasst: Fristen bei Änderungskündigungen

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Grundsätzliche Dinge in einem Arbeitsvertrag kann man nicht einfach durch eine Anweisung oder auf Zuruf ändern. In diesen Fällen ist eine Änderungskündigung notwendig. Das Arbeitsverhältnis muss als Ganzes gekündigt und ein neuer Arbeitsvertrag mit neuen Arbeitsvertragsbedingungen angeboten werden. Es handelt sich bei Änderungskündigungen also immer um eine Beendigungskündigung mit dem Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter neuen Bedingungen.Weiterlesen

Regierungsentwurf zu einem Rentenaltersanpassungsgesetz

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Am 29. November 2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) beschlossen. Wir rechnen damit, dass dieser Entwurf auch Gesetz wird und schon jetzt Auswirkungen auf die Gestaltung der Altersteilzeitverträge und Aufhebungsvereinbarungen hat. Es wäre fahrlässig, das zu übersehen.Weiterlesen