Jahr: 2007

Sozialversicherung 2008

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Das Bundeskabinett hat am 17.10.2007 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 beschlossen. Die Verordnung bestimmt die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgeblichen Rechengrößen, so etwa die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1.1.2008 in Kraft treten.Weiterlesen

Sozialversicherungsfreiheit und Entgeltumwandlung

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Am 08.11.2007 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung verabschiedet und der Bundesrat hat am 30.11.2007 zugestimmt. Neben der entsprechenden Steuerfreiheit bei der Entgeltumwandlung soll nun mit der unbefristeten Sozialversicherungsfreiheit eine dauerhafte Grundlage für die betriebliche Altersversorgung geschaffen werden.Weiterlesen

Lohnabsenkung nach Betriebsübergang

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Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Arbeitgeber zwar in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein und muss daher grundsätzlich auch die bisherige Vergütung weiter zahlen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07. November 2007 kann der neue Arbeitgeber aber nach einem Betriebsübergang mit den Arbeitnehmern einzelvertraglich eine Absenkung des bisherigen Gehalts vereinbaren.Weiterlesen

Aufhebungsvertrag-Sperrzeit nicht zwingend

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Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen, laufen Gefahr, dass bezüglich der Zahlung von Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen angeordnet wird, also für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. So wurde es jedenfalls durch die Agenturen für Arbeit regelmäßig praktiziert. Das hat sich leicht geändertWeiterlesen

Beitragssenkung in der Arbeitslosenversicherung und längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I

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Der Bundestag hat am 16.11.2007 den Beschlüssen der Regierungskoalition zur Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zugestimmt. Die Beiträge sollen ab dem 1.1.2008 von bisher 4,2 auf 3,3 Prozent fallen. Der Bundestag hat außerdem in einer Entschließung festgelegt, dass die Arbeitslosengeld-I-Bezugsdauer für ältere Arbeitslose auf bis zu zwei Jahre verlängert werden soll.Weiterlesen