Die Einschränkung seines Aufgabenbereichs durch die Gesellschaft führt nicht regelmässig zum Schadensersatzanspruch des GmbH-Geschäftsführers.Weiterlesen
Normalverdiener und Geringverdiener können stets Vergütung für ihre Überstunden erwarten. Die Klausel „Mit der monatlichen Vergütung sind alle Überstunden abgegolten“ gilt hier nicht.Weiterlesen