Jahr: 2010

Schwarzgeld nachberechnet

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Der Grundsatz, wonach bei Schwarzgeldabreden ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart gilt, aus dem die Bruttovergütung für die Sozialversicherungsbeiträge hoch gerechnet wird, gilt nur im Sozialversicherungsrecht. Er gilt nicht im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 17.3.2010.Weiterlesen

Auskunftsanspruch der Stellenbewerber?

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Im Streitfall genügt es, wenn Stellenbewerber nur Indizien beweisen, die ihre Benachteiligung im Auswahlverfahren wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vermuten lassen. Daraufhin muss der Arbeitgeber den genauen Gegenbeweis antreten. Das europäische Gemeinschaftsrecht könnte aber sogar eine Pflicht des Arbeitgebers zur Offenlegung des Auswahlverfahrens beinhalten.Weiterlesen