Geschäftsführervertrag beendet altes Arbeitsverhältnis

Wird beispielsweise der Prokurist zum Geschäftsführer bestellt und schliesst er einen entsprechenden neuen Dienstvertrag, muss er wissen: Diese Beförderung hat auch Nachteile. Der Schritt will genau überlegt sein. Schließt nämlich ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird. Als Geschäftsführer ist er kein Arbeitnehmer mehr und verliert beispielsweise seinen gesetzlichen Kündigungsschutz, wie lange er auch im Betrieb war. Der Geschäftsführervertrag hat einen völlig anderen rechtlichen Charakter und beendet automatisch das bisherige Arbeitsverhältnis. Früher hatte das Bundesarbeitsgericht die Sache differenziert gesehen. Stück für Stück ist es aber zu der klaren Beendigungsregel gekommen. Nun musste es die Sache noch einmal wegen einer Gesetzesänderung (§ 305 c BGB) überprüfen, ob der Automatismus nicht überraschend und mehrdeutig sein könnte. Es meint: Nein. Durch den Abschluss des schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrages wird auch das gesetzliche Schriftformerfordernis für Auflösungsverträge von Arbeitsverhältnissen gewahrt.

Eine Steuerberaterin war zunächst auf Grund eines Arbeitsvertrags in einer GmbH beschäftigt. Nach rund achtmonatiger Beschäftigungszeit schlossen die Gesellschafter und die Steuerberaterin einen Geschäftsführerdienstvertrag. Die GmbH kündigte diesen Dienstvertrag aber bald unter Wahrung der neu vereinbarten Kündigungsfrist. Mit ihrer Klage hatte die Steuerberaterin geltend gemacht, das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis habe neben dem Geschäftsführerdienstverhältnis ruhend fortbestanden und sei nach der Kündigung wieder aufgelebt. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Steuerberaterin am Bundesarbeitsgericht blieb ohne Erfolg. Das Arbeitsverhältnis war mit Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrags wirksam beendet worden.

Praxistipp: Bei Verhandlungen über einen Geschäftsführervertrag bisheriger Arbeitnehmer desselben Unternehmens muss der kommende Geschäftsführer auch die Verluste berücksichtigen, welche sich durch die Aufgabe seiner Arbeitnehmerstellung ergeben können. Solche Verluste müssen gegebenenfalls finanziell durch eine höhere Vergütung oder durch die Vereinbarung längerer Vertragslaufzeiten ausgeglichen werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, im Geschäftsführervertrag zu vereinbaren, dass das alte Arbeitsverhältnis mit der Firma wieder auflebt, falls die Geschäftsführertätigkeit wieder beendet werden sollte. Nur einen gesetzlichen Rückkehrautomatismus gibt es nicht.

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