Bundesagentur für Arbeit schlägt Alarm

Im dritten Quartal des Jahres 2009 hat sich die Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter deutlich verschlechtert. Vor dem Hintergrund des konjunkturellen Abschwungs und der abnehmenden Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes werden die Erwartungen an die Beitragseinnahmen nicht mehr so gut erfüllt und gleichzeitig die geplanten Ausgaben für Arbeitslosengeld und eine Reihe von Pflichtleistungen der Arbeitsförderung zunehmend übertroffen.

In den ersten neun Monaten 2009 hat die BA Einnahmen von 19,63 Milliarden Euro erzielt und Ausgaben von 35,27 Milliarden Euro geleistet. Hieraus ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag von 15,64 Milliarden Euro. Zum Ausgleich dieses Defizits wurden Mittel aus der Rücklage der BA entnommen. Die BA verfügte am Ende des vergangenen Jahres über Rücklagemittel in Höhe von 16,74 Milliarden Euro; diese sind also fast aufgebraucht

Aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung hat die BA in den vergangenen neun Monaten Einnahmen von 16,0 Milliarden Euro erzielt. Das sind 300 Millionen Euro weniger, als nach der Einnahmeprojektion auf Basis des Nachtragshaushalts zu erwarten war. Die Beitragseinnahmen stehen vor dem Hintergrund der gegenwärtig schwierigen konjunkturellen Lage immer mehr unter Druck. Die Zahl der Versicherungspflichtigen nimmt nach fast drei Jahren stetigen Anstiegs seit dem Frühjahr 2009 tendenziell wieder ab. Setzen sich die bisherigen Entwicklungen in den verbleibenden Monaten fort, werden die Jahresbeitragseinnahmen um 500 bis 600 Millionen Euro unter dem Ansatz von 22,4 Milliarden Euro im Nachtragshaushalt 2009 ausfallen. Aus Umlagen, Rücklageerträgen und Verwaltungseinnahmen und sonstigen Erstattungen wurden in den ersten neun Monaten 2009 zusammen nur 1,46 Milliarden Euro Einnahmen realisiert.

Der Vergleich der erzielten Einnahmen mit den projektierten Erwartungen nach neun Monaten suggeriert nur ein insgesamt positives Ergebnis. Es scheint, als habe sich im Verlauf des dritten Quartals eine Trendumkehr vollzogen. Die realisierten Mehreinnahmen sind jedoch allein darauf zurückzuführen, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung in der teilweisen Höhe von 510 Millionen Euro früher als vorgesehen an die BA geflossen ist. Ohne diese Maßnahme läge das operative Einnahmeergebnis um 345 Millionen Euro unterhalb der erwarteten Höhe.

Die Gesamtausgaben der BA beliefen sich am 30. September 2009 auf 35,3 Milliarden Euro. Die eingeplante Höhe ist damit um fast 1,2 Milliarden Euro überschritten. Nach allen bekannten Parametern wird dieser Trend weiterhin anhalten. Es muss wegen des weiteren Anstiegs der Arbeitslosenzahlen für das vierte Quartal mit einem weiteren Aufwuchs der Finanzbelastung gerechnet werden.

Durch Kurzarbeit versuchte eine zunehmende Zahl von Unternehmen in der Krise, ihre Mitarbeiter trotz hoher Auftragsrückgänge im Unternehmen zu halten. Dies ersparte den Beitragszahlern in einem erheblichem Umfang Kosten der Arbeitslosigkeit. Andererseits trieb das die Ausgaben für konjunkturelles Kurzarbeitergeld in die Höhe. Bis Ende September wurden 2,17 Milliarden Euro aufgewendet. Hinzu kam fast 1 Milliarde Euro für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit.

Seit dem Frühjahr 2009 steigen die Ausgaben für das Insolvenzgeld stark an. Der Abstand zur Vorjahresentwicklung hat sich besonders im dritten Quartal von Monat zu Monat vergrößert. Eine besondere Ausgabenspitze im September aufgrund von Großinsolvenzen ließ den finanziellen Aufwand auf insgesamt 1,27 Milliarden steigen. Die schwierige wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen gibt Grund zu der Annahme, dass der finanzielle Aufwand für das Insolvenzgeld bis zum Jahresende weiter erheblich ansteigen wird.

Der zum dritten Mal abgesenkte Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung auf nunmehr 2,8 Prozent und die Belastungen im Krisenjahr 2009 haben die Rücklage der BA rascher als erhofft weitgehend abschmelzen lassen. Die Frage nach einer nachhaltigen Finanzierung der Arbeitsförderung in Deutschland muss daher beantwortet werden.

Der Koalitionsvertrag der CDU/CSU-FDP sieht als Massnahme dagegen eine Straffung de Aufgaben der Bundesagentur vor. Die Aufgaben und Strukturen der Bundesagentur für Arbeit werden einer Aufgabenkritik unterzogen. Eine effizientere Arbeitsvermittlung wird beabsichtigt: Die Arbeitsmarktinstrumente sollen im Hinblick auf ihre Effizienz überprüft und ihre Zahl deutlich reduziert werden.

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