Entgeltbescheinigung 2013

Lohn – und Gehaltsabrechnungen müssen Mindestanforderungen einhalten.

Es galt schon immer, dass dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilt werden muss. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

Der Gesetzgeber hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, näheres zum Inhalt und zum Verfahren einer Entgeltbescheinigung durch eine Rechtsverordnung zu bestimmen. Dem Entwurf des Ministeriums zu einer solchen Verordnung hat nunmehr der Bundesrat am 14. Dezember 2012 zugestimmt. Zukünftig sind die Lohn und Gehaltsabrechnungen nach Maßgabe dieser Verordnung zu erstellen und müssen einen Mindestinhalt haben. Es bleibt allerdings dabei, dass die Verpflichtung zu einer solchen Abrechnung entfällt, wenn sich gegenüber dem letzten Abrechnungszeitraum keine Änderungen ergeben haben.

Die entsprechenden Computerprogramme und Formblätter für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen müssen ab dem 1. Januar 2013 den neuen Anforderungen angepasst werden.

Die Verordnung findet man hier:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Meldungen/entgeltbescheinigung-pdf.pdf;jsessionid=6C57FE65158245C8B37AF31D0D195976?__blob=publicationFile

 

Ähnliche Beiträge

Mindestlöhne

Publiziert am unter , ,

Seit dem 24.04.2009 gilt das erweiterte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Danach können – bei einer Tarifbindung von über 50 Prozent – in sechs weiteren Branchen Mindestlöhne für allgemein verbindlich erklärt werden. Das neue Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) ist am 28.04.2009 in Kraft getreten. Die Neuregelung soll allgemein  die Einführung von Mindestlöhnen in Branchen mit einer Tarifbindung von unter 50 Prozent erleichtern.Weiterlesen