Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsempfänger zugegangen ist. Es gilt aber, wenn der Ehegatte das Kündigungsschreiben an seinem Arbeitsplatz erhält.Weiterlesen
Die Wunschformel im Zeugnis: „Wir wünschen dem Mitarbeiter weiterhin viel Erfolg“ ist ebenfalls im Streit. Besteht darauf ein Rechtsanspruch?Weiterlesen
Dem Bundestag liegt eine Beschlussvorlage der Fraktion der Grünen vor. Die ELENA- Meldepflichten sollen abgeschafft und die bisherigen Daten gelöscht werden.Weiterlesen
Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt.Weiterlesen