Jahr: 2008

Koalitionsentwurf zur Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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Die Regierungskoalition hat sich am 21.04.2008 auf Eckpunkte für einen Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung geeinigt. Danach soll die Arbeitnehmer-Sparzulage von 18 auf 20 % angehoben und gleichzeitig die Einkommensgrenze gesenkt werden. Außerdem ist eine Anhebung des Steuerfreibetrags für direkte Beteiligungen an der Firma von 135 Euro auf 360 Euro sowie eine Förderung von Beteiligungen über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds geplant. Die Neuregelungen sollen möglichst zum 01.01.2009 in Kraft treten.Weiterlesen

Tarifvertrag kann Arbeitnehmer schlechter stellen.

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Kündigungsfristen werden sowohl im Gesetz als auch in Manteltarifverträgen geregelt. Nach dem Gesetz (§ 622 Abs. 4 BGB) kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfristen abgewichen werden. Das muss nicht günstiger ausfallen. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer.Weiterlesen

Doppelte Befristung: Probezeit im Jahresarbeitsvertrag

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Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text ohne drucktechnische Hervorhebung eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, ist die Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil wird. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 16.April 2006 entschieden.Weiterlesen

Straffung des Arbeitsgerichtsverfahrens seit 1.4.2008

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Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Das ab dem 01.04.2008 geltende Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes greift Anregungen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis auf. Das Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen in den arbeitsgerichtlichen Verfahren.Weiterlesen