AGG-Entwarnung

Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.08.2006 wurde überwiegend kritisch betrachtet. Der Bundestag musste verschiedene Gleichbehandlungsrichtlinien der EG in nationales Recht umsetzen. Das neue Antidiskriminierungsrecht wurde zumeist als aufgesetzt und übertrieben empfunden. Vor allem wurde eine Prozesslawine angeblicher Diskriminierungsopfer befürchtet. Nun liegen erste aussagefähige Zahlen vor.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat den Zeitraum vom 18.08.2006 bis 18.04.2007 untersucht. In dieser Zeit gingen landesweit insgesamt 109 Verfahren bei den Arbeitsgerichten ein, bei denen Normen aus dem AGG zur Anwendung kommen. Dieses sind nur ca. 0,3 % der insgesamt in diesem Zeitraum eingegangenen erstinstanzlichen Verfahren!

Von den 109 Verfahren mit AGG-Bezug sind 64 Fälle bereits erledigt. Die Erledigung erfolgte überwiegend durch Vergleiche der Parteien und in 12 Fällen durch Urteil.

Bei 73 % der Verfahren wurde eine unmittelbare Benachteiligung geltend gemacht. Häufigstes Diskriminierungsmerkmal war das Alter (36%), gefolgt von dem Geschlecht (28%), der Behinderung (18%) und der ethnischen Herkunft (11%).

Zu 38% wurden die Diskriminierungen in den Zusammenhang mit Bewerbungen gebracht und verteilten sich ansonsten auf den Bereich der Kündigungen (36%) und bestehender Arbeitsverhältnisse (26%).

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