Monat: April 2007

Vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag „in der jeweils geltenden Fassung“

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Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend nur zwischen Mitgliedern von Tarifvertragsparteien. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied und der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband, gelten die Tarifvertragsregelungen zwischen diesen Arbeitsvertragsparteien als Mindeststandard, wenn Gewerkschaft und Arbeitgeberverband einen Tarifvertrag geschlossen haben, oder der Arbeitgeber sogar selbst einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft geschlossen hat.

In vielen Betrieben wird es aber als ein Problem angesehen, wenn verschiedene Normen auf dieselben Arbeitsverhältnisse angewendet werden müssen, weil nicht alle Mitarbeiter Gewerkschaftler sind.Weiterlesen

Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit – Befristung nicht möglich

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Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann dem Antrag nur widersprechen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Allerdings muss der Arbeitnehmer sich an seine Verringerung auch für die Zukunft binden lassen. Eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit ist ohne Einwilligung des Arbeitgebers überhaupt nicht möglich. Weiterlesen

Personaleinkauf im Konzern

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Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmern Personalrabatte für den Einkauf von Konzernprodukten eingeräumt werden. Was ist aber, wenn Unternehmen aus dem Konzern ausgegliedert werden, sei es das Arbeitgeberunternehmen selbst oder das Konzernunternehmen, welches die Vergünstigungen erfüllte? Muss der Arbeitgeber jetzt Ersatz für den Personalrabatt besorgen, weil er im Arbeitsvertrag den verbillligten Einkauf bei seinem ehemaligen Konzernunternehmen zugesagt hat ?Weiterlesen