Schlagwort: Sozialversicherung

Umschichtung der Lohnnebenkosten

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Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ab dem 01.01.2009 dauerhaft von derzeit 3,3 Prozent auf 3,0 Prozent abzusenken. Ausserdem wird der Beitragssatz befristet bis zum 30.06.2010 auf 2,8 Prozent reduziert.Weiterlesen

Sozialversicherungspflicht der mitarbeitenden Ehefrau

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Besteht zwischen einer Ehefrau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann Gesellschafterin einer GmbH ist und die über einen Kapitalanteil von 10% verfügt, und der GmbH ein schriftlicher Arbeitsvertrag, wird die Ehefrau als Arbeitnehmerin beschäftigt. Es müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Ehefrau keine besonderen Gesellschafterrechte ausüben kann (Sperrminorität). Die Eheleute können gegen die Versicherungspflicht nicht einwenden, der Arbeitsvertrag sei nur aus steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen und „nicht gelebt“ worden. Das ist die Ansicht des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 15.08.2008.Weiterlesen

Mehrere Minijobs: Haftung des Arbeitgebers für Gesamtsozialversicherungsbeiträge

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Stellt sich heraus, dass eine Aushilfskraft weitere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und dabei insgesamt mehr als 400 Euro im Monat verdient hat, so muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht rückwirkend nachzahlen. Die Versicherungspflicht beginnt erst mit der Bekanntgabe des die Versicherungspflicht feststellenden Bescheids. Das gilt auch, wenn dem Arbeitgeber grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist. Soweit die Richtlinien der Spitzenverbande der Krankenkassen etwas anderes anordnen, verstösst das gegen gesetzliche Regelungen.Weiterlesen

GmbH-Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht

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Geschäftsführer einer GmbH sind keine Arbeitnehmer, sondern sie üben im Unternehmen die Arbeitgeberfunktionen aus. Als Organ sind sie der Arbeitgeber in Person. Das Arbeitsrecht ist auf Geschäftsführer deswegen nicht anwendbar. Trotzdem können sie wie ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sein, sodass das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- Renten- Arbeitslosen- Pflegeversicherung abführen muss.Weiterlesen