Schadensersatz oder Schmerzensgeld gibt es nur, wenn das Opfer es detailliert beweist, inwiefern ein betrieblich in keiner Weise erforderliches, sozial grob inadäquates Verhalten vorliegt, welches sogar die menschliche Würde verletzt.Weiterlesen
Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses faktisch so unzumutbar wird dass die Kündigungsfrist nicht abgewartet werden kann. Meistens kommt es auf die Wiederholungsgefahr an, aber auch ganz grobe einmalige Vertragsverletzungen ohne Wiederholungsmöglichkeit können ausreichen.Weiterlesen