Konjunkturpaket II

Das von der Bundesregierung am 13.01.2009 beschlossene Konjunkturpaket II sieht neben Steuererleichterungen und einem Programm zur Förderung der Wirtschaft auch verschiedene Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung vor.

Finanzielle Förderung von Kurzarbeit
Um den Vorrang von Kurzarbeit vor Entlassungen zu unterstützen, werden Arbeitgebern bei Kurzarbeit in den Jahren 2009 und 2010 die von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit sollen den Arbeitgebern auf Antrag auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

Vereinfachung des Verfahrens zum Kurzarbeitergeld
Das Verfahren zum Kurzarbeitergeld soll vereinfacht werden. Das Erfordernis, wonach mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten von einem Entgeltausfall von mindestens zehn Prozent betroffen sein müssen, soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. In diesem Zeitraum reicht daher der Nachweis eines zehnprozentigen Entgeltausfalls aus. Dadurch kann auch für Leiharbeitnehmer und Festangestellte im Verbund Kurzarbeit durchgeführt werden. Minusstunden auf Arbeitszeitkonten sollen zudem keine Voraussetzung zur Erlangung von Kurzarbeitergeld sein und müssen demnach nicht zuvor genutzt werden.

Im Übrigen soll klargestellt werden, dass Leiharbeitnehmer nicht erst entlassen werden müssen, um das Kurzarbeitergeld für die Stammbelegschaft zu erhalten. Befristet Beschäftigte erhalten ebenso wie die Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Im Anschluss an eine Beschäftigungssicherungsvereinbarung soll sich das Kurzarbeitergeld nach dem zuvor gezahlten vollen tariflichen Entgelt bemessen.

Förderung der Weiterbildung
Für die Jahre 2009 und 2010 sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden sollen Arbeitnehmer über 25 Jahre, die über keinen Berufsabschluss verfügen, sowie Jugendliche, die schon lange vergeblich eine Lehrstelle suchen. Außerdem sollen Ausbildungen und Umschulungen im Bereich Kinderbetreuung und Pflege besonders gefördert werden.

Des Weiteren ist ein Ausbau des Programms WeGebAU vorgesehen, das insbesondere auf die Weiterqualifizierung von Ungelernten und Beschäftigten mit Qualifizierung ab 45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen abzielt. Geplant ist auch eine Bezuschussung von arbeitgeberseitigen Qualifizierungsangeboten für Kurzarbeiter.

Verbesserung der Situation der Leiharbeitnehmer
Weitere Zuschüsse sollen für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern in Leiharbeit gezahlt werden. Die große Koalition hat sich zudem darauf geeinigt, für Leiharbeitnehmer im AÜG einen gesetzliche Mindestlohn festzulegen. Hiervon soll allerdings durch Tarifvertrag abgewichen werden können.

Ausbau der Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsagenturen und Argen sollen 5.000 zusätzliche Stellen für die Vermittlung, Betreuung und Leistungsgewährung erhalten.

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