Schlagwort: Streik

Bahnstreik-Arbeitszeit-Lohnzahlung

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Werden Streiks im öffentlichen Verkehr, wie aktuell für die Bahn oder den öffentlichen Nahverkehr, in den Medien angekündigt, muss man zumutbare Vorkehrungen treffen, um trotzdem nicht zu spät zur Arbeit zu kommen, z.B. mit dem Pkw fahren – ggf. mit Kollegen in Fahrgemeinschaft – , früher losfahren etc. Arbeitnehmer von in nicht bestreikten Drittbetrieben sind auch bei Streiks verpflichtet, rechtzeitig am Arbeitsplatz zu erscheinen.Weiterlesen