Schlagwort: Schmerzensgeld

Ansprüche wegen „Mobbing“

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Erstmals hat sich das Bundesarbeitsgericht mit Schadensersatzansprüchen wegen sogenannten „mobbings“ befasst. Der 8. Senat des Gerichts hat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und den Rechtsstreit wieder an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil beide Instanzen in ungerechtfertigter Weise einen Schadensersatzanspruch wegen „mobbings“ verneint hatten. Zutreffend wird „mobbing“ eigentlich von den Arbeitsrechtlern sehr vorsichtig, besser: eher skeptisch, behandelt.Weiterlesen

Verwirkung von mobbing

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Häufig werden in Arbeitsverträgen sogenannte Ausschlussfristen vereinbart. Bei einer einstufigen Ausschlussfrist müssen innerhalb einer kurzen Frist (mindestens jedoch drei Monate) alle Restansprüche geltend gemacht werden. Bei einer zweistufigen Ausschlussfrist müssen diese Ansprüche binnen einer weiteren Frist (wieder mindestens drei Monate) nach Ablehnung oder nach Ablauf der ersten Frist gerichtlich anhängig sein.

Für den Fall sogenannten mobbings gelten Ausschlussfristen aber nur bedingt.Weiterlesen