Der Arbeitgeber muss auch eine Schulung der Betriebsräte in deren Muttersprache bezahlen, meint das Arbeitsgericht Berlin (Beschluss vom 3.3.2011).Weiterlesen
In der Zeitarbeitsbranche gilt grundsätzlich das Equal-Pay-Gebot. Der verliehene Arbeitnehmer muss so gestellt werden, wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer im Entleihbetrieb.Weiterlesen