Monat: August 2010

Ausstempeln zum Rauchen

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Arbeitgeber sind berechtigt, das Rauchen am Arbeitsplatz zu untersagen. Besteht in einem Unternehmen zudem eine ausdrückliche Pflicht zum Ausstempeln während einer Raucherpause, so können Verstöße hiergegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Es besteht kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen, da Arbeitnehmer während einer Zigarettenpause keine Arbeitsleistung erbringen.Weiterlesen