Gibt ein Arbeitnehmer zu, im Arbeitsverhältnis Unterschlagungen begangen zu haben, und unterzeichnet er vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis, so kann er gegen dessen Wirksamkeit grundsätzlich nicht mit Erfolg einwenden, er sei dafür zu unerfahren gewesen und in eine Zwangslage gebracht worden.Weiterlesen
Die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zum Nachweis vorlegen muss, gibt keine näheren Anhaltspunkte. Arbeitgeber finden das nicht fair. Sie müssen den Beweiswert des Formulars anerkennen. Nur manchmal gibt es Ausnahmen.Weiterlesen
Das Surfen am Arbeitsplatz in nicht unbedingt erforderlichen Randbereichen, insbesondere im „Rotlichtviertel“, bleibt ein arbeitsrechtliches Problem.Weiterlesen