Kann ein Arbeitnehmer mangels hinreichender deutscher Sprachkenntnisse schriftliche Arbeitsanweisungen nicht verstehen, so kann selbst nach 29-jähriger Tätigkeit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Hierin liegt regelmäßig keine unzulässige mittelbare Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kenntnis der deutschen Schriftsprache für die Tätigkeit erforderlich ist.Weiterlesen
Die an einen ausländischen Arbeitnehmer, dessen Muttersprache nicht deutsch ist, gerichtete Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, stellt keine Belästigung aufgrund der ethnischen Herkunft dar. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 23.12.2009 entschieden.Weiterlesen