Wird im Jahr 2010 mit konjunktureller Kurzarbeit begonnen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 18 Monate lang Kurzarbeitergeld. Das hat das Bundeskabinett am 25.11.2009 ergänzend beschlossen. Ohne diese Verordnung würde ab dem 1.1.2010 wieder die gesetzliche Bezugsfrist von sechs Monaten gelten.Weiterlesen