Monat: März 2009

Zulagen bei Teilzeitarbeit

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Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Sogar die Tarifvertragsparteien müssen bei der Regelung der Vergütung dieses gesetzliche Verbot der Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beachten. Ein Problem stellt sich, wenn Zulagen erst durch die Belastung oder die Erfüllung einer bestimmten Arbeitszeit ausgelöst werden.Weiterlesen

Zwischenstopp im Supermarkt-unfallversichert?

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Immer wieder schmerzlich in Streit gerät die Frage, ob der Wegeunfall eines Arbeitnehmers ein Arbeitsunfall ist, denn dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Dies gilt aber nach dem Gesetz nur beim „Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“.Weiterlesen

Wirksame Kündigung des Arbeitnehmers

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Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche fristlose Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen, weil ein ausreichender Kündigungsgrund eigentlich doch nicht gegeben war. Das meinte das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.März.2009.Weiterlesen