Monat: September 2008

Sozialversicherungspflicht der mitarbeitenden Ehefrau

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Besteht zwischen einer Ehefrau, die gemeinsam mit ihrem Ehemann Gesellschafterin einer GmbH ist und die über einen Kapitalanteil von 10% verfügt, und der GmbH ein schriftlicher Arbeitsvertrag, wird die Ehefrau als Arbeitnehmerin beschäftigt. Es müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Ehefrau keine besonderen Gesellschafterrechte ausüben kann (Sperrminorität). Die Eheleute können gegen die Versicherungspflicht nicht einwenden, der Arbeitsvertrag sei nur aus steuerrechtlichen Gründen abgeschlossen und „nicht gelebt“ worden. Das ist die Ansicht des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 15.08.2008.Weiterlesen

Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang

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Der Betriebsveräußerer oder der Erwerber muss im Falle eines Betriebsübergangs auf einen Erwerber den Arbeitnehmer auch über die Identität des neuen Arbeitgebers informieren. Nach dieser Unterrichtung kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses binnen einer Frist von einem Monat widersprechen. Eine nicht den gesetzlichen Vorgaben genügende Information setzt aber für den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer diese einmonatige Frist nicht in Gang. Dieses hat das Bundesarbeitsgericht am 21.08.2008 für den Fall entschieden, bei dem der Arbeitgeber nur mitgeteilt hatte, dass „der Geschäftsbereich auf eine neu zu gründende GmbH übergehen“ solle.Weiterlesen