Monat: Mai 2008

Mehrere Minijobs: Haftung des Arbeitgebers für Gesamtsozialversicherungsbeiträge

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Stellt sich heraus, dass eine Aushilfskraft weitere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt und dabei insgesamt mehr als 400 Euro im Monat verdient hat, so muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht rückwirkend nachzahlen. Die Versicherungspflicht beginnt erst mit der Bekanntgabe des die Versicherungspflicht feststellenden Bescheids. Das gilt auch, wenn dem Arbeitgeber grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist. Soweit die Richtlinien der Spitzenverbande der Krankenkassen etwas anderes anordnen, verstösst das gegen gesetzliche Regelungen.Weiterlesen

Koalitionsentwurf zur Verbesserung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

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Die Regierungskoalition hat sich am 21.04.2008 auf Eckpunkte für einen Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung geeinigt. Danach soll die Arbeitnehmer-Sparzulage von 18 auf 20 % angehoben und gleichzeitig die Einkommensgrenze gesenkt werden. Außerdem ist eine Anhebung des Steuerfreibetrags für direkte Beteiligungen an der Firma von 135 Euro auf 360 Euro sowie eine Förderung von Beteiligungen über einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds geplant. Die Neuregelungen sollen möglichst zum 01.01.2009 in Kraft treten.Weiterlesen

Tarifvertrag kann Arbeitnehmer schlechter stellen.

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Kündigungsfristen werden sowohl im Gesetz als auch in Manteltarifverträgen geregelt. Nach dem Gesetz (§ 622 Abs. 4 BGB) kann durch Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen der Kündigungsfristen abgewichen werden. Das muss nicht günstiger ausfallen. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, für Arbeitnehmer mit längerer Beschäftigungsdauer verlängerte Kündigungsfristen vorzusehen. Es besteht kein Differenzierungsgebot zugunsten älterer Arbeitnehmer.Weiterlesen