Monat: April 2008

Doppelte Befristung: Probezeit im Jahresarbeitsvertrag

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Enthält ein Formulararbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung für die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Text ohne drucktechnische Hervorhebung eine weitere Befristung des Arbeitsvertrags zum Ablauf der sechsmonatigen Probezeit, ist die Probezeitbefristung eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil wird. Dies hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts am 16.April 2006 entschieden.Weiterlesen

Straffung des Arbeitsgerichtsverfahrens seit 1.4.2008

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Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Das ab dem 01.04.2008 geltende Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes greift Anregungen aus der arbeitsgerichtlichen Praxis auf. Das Gesetz führt zu wesentlichen Änderungen in den arbeitsgerichtlichen Verfahren.Weiterlesen