Monat: September 2007

Gleichbehandlung bei Gratifikationen

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Ein Arbeitgeber, der nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln zusätzliche Leistungen – z.B. Sonderzahlungen zu bestimmten Anlässen – gewährt, ist an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Nimmt er eine Gruppe von Arbeitnehmern von einer solchen Leistung aus, muss dies durch sachliche Kriterien gerechtfertigt, d.h. vom Zweck der Leistung gedeckt sein.Weiterlesen

Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz

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Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dem Schutz der inländischen Arbeitnehmer vor sogenanntem Lohndumping dienen. Es verpflichtet z.Zt. im

Bauhauptgewerbe,

Maler- und Lackiererhandwerk,

Abbruch- und Abwrackgewerbe,

Dachdeckerhandwerk,

Gebäudereinigerhandwerk und

Elektrohandwerk

inländische Arbeitgeber, Auftraggeber und Entleiher Tarifverträge einzuhalten, die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung als allgemeinverbindlich erklärt wurden. Mit einer Ausweitung auf weitere Branchen ist zu rechnen. 1,4 Millionen Beschäftigte werden mittlerweile so von den Tarifverträgen des Entsendegesetzes erfasst und erhalten je nach Branche einen Mindestlohn in der Höhe zwischen 12,50 und 6,36 Euro, ob sie gewerkschaftlich gebunden sind oder nicht. Weiterlesen