Die Rechtsunsicherheit über das neue Antidiskriminierungsrecht löst sich Fall für Fall auf. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 14.8.2007 mit einer geschlechtsbezogenen Ungleichbehandlung zwischen Angestelllten befasst.Weiterlesen
Bitter kann es für Arbeitgeber werden, wenn sie zwar zusätzliche freiwlllige Leistungen erbringen, aber die Arbeitnehmer darüber nicht richtig informiert sind und sie deswegen Ansprüche nicht rechtzeitig geltend machen.Weiterlesen