Monat: Juni 2007

GmbH-Geschäftsführer und Sozialversicherungspflicht

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Geschäftsführer einer GmbH sind keine Arbeitnehmer, sondern sie üben im Unternehmen die Arbeitgeberfunktionen aus. Als Organ sind sie der Arbeitgeber in Person. Das Arbeitsrecht ist auf Geschäftsführer deswegen nicht anwendbar. Trotzdem können sie wie ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig sein, sodass das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- Renten- Arbeitslosen- Pflegeversicherung abführen muss.Weiterlesen

Leistungsprämien und Altersteilzeit

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Bei Altersteilzeitverträgen sind die Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr voll engagiert am Betriebsergebnis beteiligt. Dies ergibt sich logisch zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer im Blockmodell in der zweiten passiven Phase der Altersteilzeit überhaupt nicht mehr arbeitet oder während der ganzen Laufzeit des ATZ-Vertrages nur zur Hälfte. Ein Problem sind dabei die Leistungsprämien, welche vom Arbeitgeber während der Dauer des Altersteilzeitvertrages allgemein für die Belegschaft neu versprochen werden.Weiterlesen

Neue Zielvereinbarung vergessen

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Bei manchen Arbeitsverhältnissen, besonders im Aussendienst, besteht der vereinbarte Lohn aus einem fixen Bruttogehalt und variablen erfolgsabhängigen Provisionen. Dazu wird meistens eine jährliche Zielvereinbarung geschlossen. Beim Erreichen von bestimmten Erfolgsparametern gibt es Zusatzvergütung. Diese Zielvereinbarungen werden meistens für ein Geschäftsjahr befristet und den Markt- und Absatzbedingungen jährlich neu angepasst. Wie ist die Rechtslage, wenn die Anpassungsvereinbarung vergessen wurde?Weiterlesen