Schlagwort: Betriebsübergang

Auskunftsanspruch der Stellenbewerber?

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Im Streitfall genügt es, wenn Stellenbewerber nur Indizien beweisen, die ihre Benachteiligung im Auswahlverfahren wegen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vermuten lassen. Daraufhin muss der Arbeitgeber den genauen Gegenbeweis antreten. Das europäische Gemeinschaftsrecht könnte aber sogar eine Pflicht des Arbeitgebers zur Offenlegung des Auswahlverfahrens beinhalten.Weiterlesen

Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang

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Der Betriebsveräußerer oder der Erwerber muss im Falle eines Betriebsübergangs auf einen Erwerber den Arbeitnehmer auch über die Identität des neuen Arbeitgebers informieren. Nach dieser Unterrichtung kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses binnen einer Frist von einem Monat widersprechen. Eine nicht den gesetzlichen Vorgaben genügende Information setzt aber für den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer diese einmonatige Frist nicht in Gang. Dieses hat das Bundesarbeitsgericht am 21.08.2008 für den Fall entschieden, bei dem der Arbeitgeber nur mitgeteilt hatte, dass „der Geschäftsbereich auf eine neu zu gründende GmbH übergehen“ solle.Weiterlesen

Lohnabsenkung nach Betriebsübergang

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Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Arbeitgeber zwar in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein und muss daher grundsätzlich auch die bisherige Vergütung weiter zahlen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07. November 2007 kann der neue Arbeitgeber aber nach einem Betriebsübergang mit den Arbeitnehmern einzelvertraglich eine Absenkung des bisherigen Gehalts vereinbaren.Weiterlesen