Schlagwort: Aufhebungsvertrag

Anfechtung eines Abfindungsvergleichs

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Ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener Abfindungsvergleich kann nicht angefochten werden, weil der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss den Besitz von Geschäftsunterlagen verschwiegen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Firmenunterlagen nach dem Arbeitsvertrag bei Ausscheiden nur „auf Verlangen“ zurückzugeben sind und der Arbeitgeber es nicht verlangt hat.Weiterlesen

Aufhebungsvertrag-Sperrzeit nicht zwingend

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Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließen, laufen Gefahr, dass bezüglich der Zahlung von Arbeitslosengeld eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen angeordnet wird, also für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. So wurde es jedenfalls durch die Agenturen für Arbeit regelmäßig praktiziert. Das hat sich leicht geändertWeiterlesen